Shari´ah konforme Geldanlagen als Formen einer sozial und ökologisch ausgerichteten Prägung westlichen Musters?
Liebe Mitglieder, liebe Geschwister und Brüder der Islamischen Gemeinschaft,
bevor wir Ihnen das Thema des Newsletters zum Monat September vorstellen, wünschen wir von ISLAM-INVESTOR Ihnen und Ihrer Familie einen gesegneten, gesunden und festlichen Fastenmonat Ramadan, und dass ihn Allah annehmen möge.
Das Interesse an nachhaltigen oder ethischen Investments ist besonders seit der Finanzkrise gestiegen. So orientieren sich Anleger und institutionelle Investoren an sozialen und ökologischen Kriterien, deren Ausmaß allein von den eigenen Präferenzen abhängt. Eine Studie der Frankfurter Union Investment aus diesem Jahr ergab, dass zwei Drittel aller institutionellen Investoren auf nachhaltige Kriterien im Rahmen ihrer Investments achten, und dass sie in den nächsten fünf Jahren eine Verdopplung von Investments nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten durch Neuinvestitionen und Umschichtungen planen. Die Studie stellte auch eine schlechte Beratung von Anlegern durch ihre Vermögensverwalter fest. Dies kann an der Qualität der Beratung liegen, aber genauso an den uneinheitlichen und intransparenten Kriterien, was genau eine sozial oder ökologisch ausgerichtete Anlageform sein soll. Durch diese vielfältigen Kriterien entsteht ein breites Spektrum von Definitionen eines ethischen Investments, die keine konkreten Handlungsanweisungen für Anleger setzen und allein einen dehnbaren Rahmen vorgeben. Hinzukommt der Mangel an Transparenz und Information zu Methoden und Auswahlkriterien sowie zum Nachhaltigkeitsverständnis von Anbietern dieser Finanzprodukte, so dass eine Diskrepanz zu ihren Anlegern entsteht, mit der Folge von Unzufriedenheit oder sogar Rückzug aus diesen Investitionen.
Im shari´ahkonformen Verständnis der Geldanlage, wie sie auch in den traditionellen Ursprüngen der Jüdischen und Christlichen Religion zu finden sind, sind klare und abgegrenzte Handlungsanweisungen vorgegeben, die einheitlichen Kriterien unterliegen. Die Prüfung, ob eine Geldanlage vollständig shari´ahkonforme Anforderungen erfüllt, erfolgt auf zwei Stufen. Auf der ersten Stufe bestimmen die negativen Ausschlusskriterien, in welche Branchen investiert werden darf. Als unzulässig (haram) werden dabei folgende Branchen eingestuft:
- Tabakindustrie
- Rüstungsindustrie (Herstellung und/ oder Handel mit Waffen)
- Konventionelle Banken und Versicherungsunternehmen
- Alkoholherstellung und -vertrieb (z.B. auch Restaurants und Hotels, in denen Alkohol ausgeschenkt wird)
- Lebensmitteleinzel- und Großhandel, sofern alkoholische Produkte und/ oder Schweinefleisch verkauft werden
- Entertainmentindustrie (Kasinos/ Wetten/ Glücksspiel, Musik/ Kino/ Film, Pornographie)
- Geschäftliche Beteiligungen in Verbindung mit Klon- und Stammzellenforschung, Umwelt- und Gesundheitsschädigung, Arbeitnehmerdiskriminierung
Falls die Geldanlage auf der ersten Stufe nicht unter die Ausschlusskriterien fällt, erfolgt auf der zweiten Stufe die Überprüfung der finanziellen Kennzahlen eines Unternehmens, bevor die vollständige Shari´ahkonformität festgestellt werden kann. Zu den finanziellen Kriterien, die sich auf die Kapitalstruktur beziehen, zählen:
- Fremdkapital/Marktwert des Eigenkapitals < 33%
- Liquidität + zinstragendes Fremdkapital/Marktwert des Eigenkapitals < 33%
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen/Marktwert des Eigenkapitals < 49%
Neben der Einhaltung dieser Kennzahlen, darf der Umsatz eines Unternehmens in Branchen, wie sie auf der ersten Stufe aufgelistet sind, im Verhältnis zum Gesamtumsatz maximal 5% betragen.
Diese qualitativen und finanziellen Anlagekriterien auf den beiden Stufen setzen einen klaren nachvollziehbaren Rahmen für das shari´ahkonforme Investitionsverhalten eines Muslims und unterscheiden daher deutlich von sozial oder ökologisch ausgerichteten Investitionsformen westlichen Musters. In der Praxis haben sich diese Ausschlusskriterien, insbesondere als langfristige und relativ krisensichere Anlagestrategie bewährt. Die Eigenschaft der Langfristigkeit fällt einerseits unter das Verständnis der Nachhaltigkeit und andererseits wird aus islamischer Sicht die Forderung erfüllt, als Muslim Geduld auszuüben, bevor man die Früchte des irdischen Lebens ernten kann, so auch im wirtschaftlichen Handeln.
In Deutschland gibt es mittlerweile einige Anbieter nachhaltiger Investments, was alledings nicht bedeutet, dass diese Anlageformen auch Shariah-konform sind. Denn schließlich liegt das Hauptgeschäft dieser Finanzdienstleister in Bereichen, die mit der Shari´ah keinesfalls vereinbar sind, weil sie im Zusammenhang mit riba, gharar oder maysir stehen. Das bedeutet gerade, wenn man diese Anbieter nach shari´ahkonformen Anlagekriterien überprüft, sie auf der ersten Stufe ausgeschlossen würden und somit selbst als Anlageform als unzulässig (haram) zu bezeichnen wären.
Wir von ISLAM-INVESTOR arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, in enger Abstimmung mit der Muslimischen Community in Deutschland, Muslimen und allen Menschen, die auf ethisch korrekte Weise ihre Finanzgeschäfte betreiben wollen, Islamkonforme Finanzprodukte anzubieten. Unterstützen Sie uns mit ihrer Empfehlung und ihrer Registrierung. Sobald wir Angebote für Sie zusammenstellen können, werden Sie schnellstmöglich und als Erste davon erfahren.
