Rechtliche Herausforderungen im Islamischen Finanzsystem


Konflikte zwischen weltlichem und religiösem Recht sind ein fortwährendes Thema in der
Geschichte menschlicher Zivilisation.. Im Laufe der Geschichte, wie auch heute in der
Gegenwart, ist die Frage der Trennung bzw. der Vereinigung zwischen der geistlichen und der
staatlichen Führung eines Staates, ebenso eine Macht- wie eine Einflussfrage. In den
westlichen Staaten hat sich insbesondere im Zuge der Aufklärung das säkulare (Trennung
zwischen Kirche und Staat) oder das laizistische Prinzip ausnahmslos durchgesetzt. Genauso
ist in Staaten mit überwiegendem Anteil an Islamischer Bevölkerung, unter anderem auch
durch die Kolonialzeit, diese Trennung oftmals vorzufinden. Finanzsysteme westlicher
Industrieländer unterliegen nationalen Gesetzgebungen, die zumeist auf internationaler Ebene
über gemeinsame Institutionen abgestimmt sind. Die internationale Rahmensetzung
westlicher Finanzsysteme hat insbesondere nach der Finanzsystemkrise an Bedeutung
zugewonnen. Islamische Finanzsysteme unterliegen dagegen ausschließlich der Shari´ah, das
heißt der Islamischen Gesetzgebung. Die Shari´ah setzt sich zusammen aus den primären und
sekundären Rechts- und Erkenntnisquellen des Islam. Zu den primären Quellen zählen der
Koran als heiliges Buch der Moslems. die die Sunna, die Aussagen und Handlungen des
Propheten Mohammed beinhalten und die Konsensmethode des Idjma. Die sekundären
Rechtsquellen umfassen die Analogie (Qiyas), das Gewohnheitsrecht (Urf) und schließlich
das eigene Urteil (Idjtihad). Für die Auslegung der Shari´ah und der Rechtssprechung (Fiqh)
entstanden im Laufe der Zeit vier Rechtsschulen des orthodoxen sunnitischen Islams. In
chronologischer Reihenfolge ihrer Entstehung und nach den Namen ihrer Gründer sind diese
die hanafitische, malikitische, shafi´itische, und die hanbalitische Rechtsschule, die sich in der
geographischen Ausbreitung und in der Auslegungsmethode der Shari´ah unterscheiden, so
dass konservative bis moderne Interpretationen und Übertragungen auf gegenwärtige Fragen
möglich sind. Trotz diverser Streitpunkte im Detail, hat sich ein Konsens über die wichtigsten
Elemente eines Islamischen Finanzsystems entwickelt. So können einzelne Ausgestaltungen
von Islamischen Finanzsystemen in Konflikt stehen mit der Shari´ah, der zugehörigen
Rechtsschule oder der nationalen säkularen oder laizistischen Gesetzgebung. Ein weiteres
Konfliktpotential besteht zu international existierenden und anerkannten Rahmenbedingungen
von Finanzsystemen westlicher Industrieländer. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit ein
Islamisches Finanzsystem fähig und bereit ist, sich in westliche Finanzsysteme zu integrieren.
Diese Frage betrifft vor allem Staaten, die ein duales Finanzsystem zulassen, das heißt ein
Finanzsystem, in dem das westliche und das Islamische nebeneinander existieren. Die
Integration in das internationale westliche Finanzsystem erfolgt umso leichter, je mehr die
anerkannten westlichen Richtlinien mit den Prinzipien der Shari´ah vereinbar sind oder diesen
zumindest nicht widersprechen. Darüber hinaus gelingt die Integration und die Anerkennung
eines Islamischen Finanzsystems umso mehr, je vergleichbarer die Organisationsstrukturen
innerhalb der beiden Finanzsysteme sind. Vor diesen Herausforderungen und potentiellen
Konfliktfeldern stehen Institutionen, die vor allem nach dem Jahrtausendwechsel auf
überwiegend staatlichen Initiativen gegründet wurden. Ihre Hauptaufgaben sind es, Kontroll-
und Aufsichtsregeln zu konzipieren und Standardisierungsprozesse in Gang zu setzen. Dies
trägt entscheidend dazu bei, Transparenz und Vertrauen für Finanzdienstleister und
Nachfrager im Islamischen Finanzsystem zu schaffen und damit das Wachstum zusätzlich zu
unterstützen. Zu den wichtigsten Institutionen der Infrastruktur eines Islamischen
Finanzsystems zählen die folgenden:

- Accounting and Auditing Organisation of Islamic Financial Institutions (AAOIFI)
- Islamic Financial Services Board (IFSB)
- International Islamic Financial Market (IIFM)
- International Islamic Rating Agency (IIRA)


Diese Institutionen unterstützen damit auch die sogenannten Shari´ah-Boards, die den
Kontrollorgan jedes Finanzinstituts zur Überwachung der Islamkonformen Geschäftspraxis
bilden. Das Ziel dieser Institutionen ist, einen eindeutigen Rahmen vorzugeben, in dem sich
ein Islamisches Finanzsystem bewegen darf. Dies trägt dazu bei, für einen Muslim klare
Vorstellungen von einem Islamischen Finanzsystem zu schaffen, so dass nationale
Differenzen, die möglicherweise auf den Einfluss der Rechtsschulen zurückzuführen sind,
sich in Grenzen halten.
Während innerhalb des Islamischen Finanzsystems und gegenüber internationalen westlichen
Standards nach Anpassungen gestrebt wird, ist das Angebot insbesondere in den einzelnen
westlichen Staaten abhängig von der nationalen Gesetzgebung. Diese entscheidet
beispielsweise, welche Voraussetzungen ein Islamischer Finanzdienstleister (Bank) erfüllen
muss, bevor eine Zulassung für den jeweiligen Staat vergeben werden kann. Darüber hinaus
ist auch eine Einordnung der Islamischen Finanzinstrumente in das nationale Recht
erforderlich, um unter anderem steuerrechtliche Fragen klären zu können. Genau genommen
muss eine Islamische Bank in einem westlich geprägten, sakulären Staat versuchen, „zwei
Herren“ zu dienen: Der Shari´ah sowie der nationalen Regulierung. Gerade dieser
Einordnungsprozess in nationale Gesetzgebungen stellt eine Herausforderung dar, weil
Forderungen der Shari´ah, internationale Standardisierungen und nationales Recht in Einklang
gebracht werden müssen. Das Beispiel Großbritannien hat gezeigt, dass von allen Seiten eine
rechtliche Bewegung zueinander vorgenommen werden muss, aber insbesondere nationale
Rechtsanpassungen notwendig sind, um erfolgreich ein duales und wettbewerbsfähiges
Finanzsystem umzusetzen.

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enger Abstimmung mit der Muslimischen Community in Deutschland (Zentralrat der
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