Sparkonto/ Investmentkonto

Wenn Sie als Kunde Ihrer Bank Ihr Geld zur Verfügung stellen, dann dürfen Sie dafür in der Regel auch eine gewisse Gegenleistung erwarten. Da Zinsen aufgrund des Riba-Verbotes im Islam nicht gezahlt werden können, haben Islamische Banken alternative Modelle der Kompensation entwickelt. In der Praxis ist die Mudarabah-Technik eher im Mittleren Osten verbreitet, das Wadiah-Prinzip findet hingegen eher in Südostasien Anwendung.

Beim Wadiah-basierten Modell stellt der Kunde sein Geld der Bank zur Verfügung und diese kann damit nach ihren eigenen Vorstellungen arbeiten. Die Verwendung der Mittel muss Shari’ah-konform sein und bedarf einer einmaligen, anfänglichen Genehmigung des Kunden. Die aus der Mittelanlage erzielten Erträge teilt die Bank in einem vorher fest vereinbarten Verhältnis mit dem Kunden. Zu Beginn des Vertrages steht also noch nicht fest, welchen Ertrag der Kunde für seine Spareinlagen erhält. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ertragsbeteiligung des Kunden um ein Geschenk der Bank. Die Einlagen des Kunden sind zu 100% abgesichert und die Bank orientiert sich bei der Höhe der Zahlungen an den Renditen für konventionelle Sparkonten im Markt.

Beim Mudarabah-basierten Modell bilden Sie zusammen mit Ihrer Islamischen Bank eine Mudarabah-Partnerschaft, bei der Sie zu Beginn die gemeinsame Teilung von Gewinnen und Verlusten beschließen. Der Kunde ist hierbei am unternehmerischen Risiko der Bank beteiligt, welches aus der Mittelverwendung seiner Einlagen durch die Bank entsteht. Im Gegensatz zum Sparkonto ist die Einlage des Kunden bei einem Investment-Konto nicht garantiert. Erzielt die Bank Erträge aus ihren Aktivgeschäften, so werden diese zwischen ihr und dem Kunden in einem vorab festgelegten Verhältnis aufgeteilt. Im Verlustfall muss der Kunde hingegen den Verlust ganz allein tragen – der Arbeitseinsatz der Bank im Aktivgeschäft, also die unternehmerische Tätigkeit, stellt quasi den Verlust bzw. den entgangenen Gewinn für die Arbeitsleistung dar.

Bei Mudarabah-basierten Investment-Konten wird in der Praxis häufig zwischen beschränkten und unbeschränkten Modellen entschieden. Beim beschränkten Modell ist sie hingegen an die Vorgaben des Kunden gebunden. Dieser legt zu Vertragsbeginn fest, in welche Arten von Geschäften die Gelder investiert werden dürfen und in welche nicht.

Bei letzterem kann die Bank nach eigenem Ermessen auswählen, in welche Art von Projekten sie die aufgenommenen Mittel investiert.

Ziel ist es in beiden Modellen, dem Kunden seinen Anteil am Ertrag regelmäßig zu feststehenden Terminen zu zahlen, also bspw. einmal jährlich oder halbjährlich. Da dies aufgrund der individuell unterschiedlichen Laufzeiten der Investments nicht 1:1 darstellbar ist, werden alle Einzahlungen in einem Pool gesammelt. Aus diesem Pool werden dann die Investitionen getätigt und in diesen fließen dann auch zunächst die Ertragsanteile der Kunden. Beim unbeschränkten Modell erhalten alle Kunden den gleichen Ertragsanteil, beim beschränkten Modell wird dieser zusammen mit den zulässigen Investitionsalternativen individuell mit dem Kunden vereinbart. Damit die Ausschüttungen im Zeitablauf möglichst konstant bleiben und nicht zu stark mit den Ergebnissen der Investitionstätigkeit schwanken, haben Islamische Banken in der Regel so genannte Ertragsausgleichsreserven angelegt. In Zeiten hoher Ertragsüberschüsse werden diesen Mittel zugeführt und in Zeiten geringerer Erträge wird die Reserve genutzt, um möglichst konstante Zahlungen an die Kunden darzustellen.