Kreditkarten
Kreditkarten haben sich in den letzten Jahren auch in Deutschland zu einem beliebten Zahlungsmittel entwickelt. Als Kunde können Sie damit bargeldlos in vielen Restaurants, Geschäften, Tankstellen usw. im In- und Ausland bezahlen. Gerade für den Einkauf im Internet ist eine Kreditkarte heutzutage nicht mehr weg zu denken. Eine Kreditkarte können Sie auch von einer Islamischen Bank erhalten. Es sind allerdings einige Voraussetzungen zu beachten, damit die Schari’ah-Konformität gegeben ist.
Zunächst einmal muss es sich technisch gesehen um eine so genannte „Charge Card“ handeln. Bei einer Charge Card bezahlen Sie als Kunde ganz normal mit Ihrer Kreditkarte und bekommen einmal im Monat eine Rechnung über Ihre gesamten getätigten Umsätze. Abhängig von Ihrer individuellen Bonität erhalten Sie von Ihrer Islamischen Bank ein Limit zugewiesen. Bis zur Höhe dieses Limits können Sie dann jeden Monat Transaktionen durchführen. Der Gesamtbetrag wird anschließend von Ihrem Girokonto abgebucht. Sie erhalten so einen zinslosen Kredit für den Zeitraum vom Bezahlen bis zur monatlichen Abbuchung durch die Kreditkartengesellschaft, also maximal einen Monat.
Im Gegensatz dazu sind die so genannten revolvierenden Kreditkarten, so wie sie im Ausland weit verbreitet sind, nicht zulässig. Bei einer solchen revolvierenden Kreditkarte erhalten Sie als Kunde ebenfalls abhängig von Ihrer individuellen Bonität ein Kreditlimit eingeräumt. Im Gegensatz zur oben vorgestellten Charge Card wird hier der Rechnungsbetrag nicht von Ihrem Konto abgebucht, sondern Ihnen wird ein echter Kredit gewährt, der dementsprechend zu verzinsen ist. Für viele konventionelle Banken ist das Geschäft mit revolvierenden Kreditkarten äußerst profitabel: teilweise werden Zinssätze von über 20% pro Jahr auf das in Anspruch genommene Kreditvolumen verlangt. Aufgrund der Zinskomponente dieser Kreditkarte und Zinssätzen, die zudem durchaus als „Wucher“ bezeichnet werden können, ist sie aus Sicht der Schari’ah nicht zulässig.

