Girokonto

Ein Girokonto ist heutzutage die Grundlage, um am Wirtschaftsleben teilzunehmen und Zahlungen möglichst bargeldlos abwickeln zu können. Das Girokonto bildet in der Regel das zentrale Verbindungsglied zwischen dem Kunden und seiner Bank. Girokonten bei Islamischen Banken können entweder nach dem Wadiah-Prinzip oder dem Qard Hassan-Prinzip gestaltet werden.

Beim Wadiah-Prinzip nimmt die Islamische Bank Einzahlungen der Kunden treuhänderisch entgegen. Mit den aufgenommenen Mitteln kann Sie anschließend arbeiten, indem sie beispielsweise an andere Kunden Kredite vergibt oder damit Geldanlagen in Shari’ah-konformen Aktivitäten tätigt. Für alle diese Aktivitäten ist allerdings die Zustimmung des Kunden notwendig. Sollten bei den Aktivitäten Verluste anfallen, so ist die Einlage des Kunden davon nicht betroffen. Die Einlagen des Kunden sind bis zu einer bestimmten Höhe durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert.

Alternativ hierzu kann das Girokonto im Sinne des Qard Hassan-Prinzips als ein zinsloser Kredit des Kunden an die Bank angesehen werden. Auch hier kann die Islamische Bank die so aufgenommenen Mittel investieren oder als Kredit vergeben, und auch in diesem Fall ist die Einlage des Kunden bis zu einer bestimmten Höhe gesichert. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Prinzipien besteht darin, dass für Qard Hassan-basierte Einlagen keinerlei Gegenleistungen der Bank gegeben werden können, da diese als Riba gewertet werden würden und dementsprechend nicht zulässig sind. Anders gestaltet sich die Situation beim Wahiah-Modell. Überlassen Sie als Kunde in diesem Fall der Bank ihr Geld, bekommen sie zwar auch keinen Zins, aber dafür kann Ihnen die Bank als Kompensation andere Dienstleistungen oder das ein kleines „Dankeschön“ zukommen lasssen.

Unabhängig davon, nach welchem Prinzip das Girokonto geführt wird: es dürfen weder Guthabenzinsen gezahlt werden, noch dürfen im Falle einer Überziehung Zinsen erhoben werden. Ein Überziehungs- oder Dispositionskredit ist demnach nach Islamischem Recht nicht möglich. Sollte der Kunde dennoch einmal mit seinem Girokonto „in die Miesen“ geraten, fällt in der Regel eine Gebühr an, die einen festen Euro-Betrag ausmacht. Generell ist der Kunde jedoch verpflichtet, einen etwaigen Soll-Saldo umgehend auszugleichen.