Der Koran und das Zinsverbot

Der Islam ist die jüngste der drei abrahamitischen Religionen, die sich auf Abraham als Stammvater berufen (die anderen beiden sind Juden- und Christentum). Alle drei Religionen teilen eine Reihe sozialer und ethischer Werte, und sowohl die jüdischen Propheten des Alten Testaments als auch Jesus werden im Islam anerkannt. Der Prophet Mohammed (Friede sei mit ihm) ist der Abgesandte Gottes (arabisch: Allah), der mit der Schrift des Koran die letzte Offenbarung Gottes erhalten hat.

Um Muslim zu werden genügt eine einfachte Erklärung, dass neben Allah keine weiteren Götter anerkennt werden und dass der Prophet Mohammed als der Gesandte Allahs akzeptiert wird. Dieses Glaubensbekenntnis (Schahada) ist eine der fünf Säulen des Islam. Sie ist die einzige formale Anforderung, die jemand erfüllen muss, um Muslim zu werden. Die Durchführung von täglich fünf Gebeten (Salat) nach einem besonderen Ritual, das Fasten (Saum) im Monat Ramadan, eine Pilgerfahrt (Hajj) nach Mekka sowie die Zahlung der Almosensteuer (Zakat), einer vermögenssteuerähnlichen Pflichtabgabe, die den Bedürftigen zugute kommt, sind die anderen vier Säulen des Islam. Diese Säulen des Islam bestimmen das Leben eines Gläubigen ganz wesentlich.

Die Shari’ah, das Islamische Recht, regelt, was einem Muslim geboten und verboten ist. Mit Blick auf Finanzdienstleistungen erhält sie einige bedeutende Restriktionen. So muss ein Muslim beispielsweise beachten, dass das Einnehmen oder Zahlen von Zinsen, wie es  in der westlichen Welt üblich ist, gemäß dem Koran verboten ist. Dem Wortlaut der Shari’ah nach müssen alle Verträge und Transaktionen frei von „Riba“ sein. Wörtlich bedeutet Riba „Überschuss“, in der englischsprachigen Literatur wird häufig von „Usury“ gesprochen, was ins Deutsche übersetzt für „Wucherzins“ steht. Der Koran verbietet dem gläubigen Muslim mehrfach, „Riba“ zu nutzen:

[Sura Al Baqarah (2), Vers 276]

„Diejenigen, die Riba verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst und zum Wahnsinn getrieben wird." Dies (soll so sein,) weil sie sagen: „Handel ist dasselbe wie Riba nehmen.“  Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Riba-nehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört – dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut – die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben.“

[Sura Al Rum (30), Vers 39]:

„Und was immer ihr auf Riba verleiht, damit es sich mit dem Gut der Menschen vermehre, es vermehrt sich nicht vor Allah; doch was ihr an Zakah entrichtet, indem ihr nach Allahs Antlitz verlangt, sie sind es, die vielfache Mehrung empfangen werden.“

Das Verständnis des Riba-Verbotes ist für die Konstruktion islamischer Finanzprodukte und auch für die Durchführung islamischer Finanzgeschäfte von herausragender Bedeutung. Ein klassisches Sparbuch, bei dem der Sparer Zinsen erhält oder ein herkömmlicher Kredit mit monatlichen oder jährlichen Zinsraten sind im Islamic Banking nicht anwendbar. Islamische Banken stehen vor der Herausforderung, für gläubige Muslime Produkte herzustellen, die einerseits das Zinsverbot des Koran achten, gleichzeitig aber auch mit westlichen Bankprodukten konkurrieren können, was ihre Attraktivität für den Bankkunden angeht.