Konsumentenkredite

Für viele Konsumwünsche fehlt manchmal das notwendige Kapital. Das heißt jedoch nicht, dass Sie deswegen auf das gewünschte Auto, einen neuen Fernseher oder die neue Küche verzichten müssten: Finanzieren Sie sich einfach Ihre Wünsche. Aufgrund des Zinsverbots der Shari’ah unterscheiden sich Islamische Finanzierungen deutlich von konventionellen Krediten, die Sie bei einer Bank erhalten. Im Wesentlichen gibt es zwei Techniken: Murabahah und Ijarah.

Murabahah beschreibt eine Finanzierung mit einem vorab bekannt gegebenen Gewinnaufschlag. Diese Technik lässt sich am Beispiel einer Autofinanzierung verdeutlichen: Der Kunde möchte ein bestimmtes Auto kaufen, dessen Preis z.B. 20.000,- Euro beträgt. Nach erfolgreicher Prüfung der Bonität des Kunden gibt der Kunde der Bank die Merkmale seines Wunschautos inklusiver aller Ausstattungswünsche und Extras konkret vor. Daraufhin kauft die Bank das Fahrzeug für 20.000,- vom Autohändler und verkauft es anschließend sofort an den Kunden weiter. Zusätzlich zum Kaufpreis erhält sie vom Kunden einen Gewinnzuschlag, bspw. 1.000,- Euro, um Ihren Aufwand aus der Transaktion zu kompensieren. Der Kunde zahlt dann den gesamten Betrag in Raten an die Bank zurück, und zwar über einen zuvor vereinbarten Zeitraum, z.B. über 36 Monate. Eigentümer ist von Beginn an der Kunde. Eine solide Bonitätsprüfung dient der Bank als Sicherheit.

Eine weitere Finanzierungsform ist die so genannte Ijarah-Technik, quasi die Schari’ah-konforme Variante des Leasing. Der Unterschied zur oben beschriebenen Murabahah-Finanzierung besteht im Wesentlichen darin, dass das Auto Eigentum der Islamischen Bank bleibt. Die monatlichen Zahlungen, die Sie als Kunde an Ihre Bank überweisen, sind sozusagen die Miete für die Nutzung des Autos. Eine Variante der Ijarah-Technik ist das so genannte Ijarah-wa-Iktina. Hierbei handelt es sich um eine Art Abzahlungskauf, bei dem am Ende der Vertragslaufzeit das Eigentum an dem Auto auf Sie als Kunde übergeht. Dementsprechend werden bei Ijarah-wa-Iktina die Raten so berechnet, dass sie neben der Mietzahlungen auch Zahlungen für den stückweisen Erwerbs des Eigentums enthalten.